Das Waldgebiet der Hühnerheide in Oberhausen-Schmachtendorf, gelegen an der Stadtgrenze zu Dinslaken, besteht zu 98 % aus überwiegend mehrschichtigem, 50- bis 70jährigem Laubmischwald aus Nachkriegsaufforstungen. Vereinzelte Relikte der ursprünglichen Waldgesellschaften sind in Form von Altholzinseln aus Rotbuche erhalten geblieben. Zudem befindet sich hier eine alte Landwehr mit einer Größe von ca. 1,2 ha. Es handelt sich um einen 250 m langen Abschnitt der Landwehr, bestehend aus einem Doppelwall mit dreifachem Graben. Die Wälle sind mit einem ca. 100jährigen Eichen-Kiefern-Bestand bewachsen.
Die Waldschule der Kreisjägerschaft Oberhausen e. V. in der Hühnerheide wurde von ihrem jetzigen Leiter Willi Haas im Jahre 1985 als Naturschutzgruppe gegründet. Ziel war es, und ist es noch immer, Kindern die Natur näher zu bringen. Mittlerweile kooperiert sie mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR), dem Blinden- und Sehbehindertenverein e. V. Oberhausen (BSVO) und der
Stadt Oberhausen. Eine Besonderheit der Waldschule ist der
2 km lange Naturlehrpfad für blinde und sehbehinderte Menschen. Nachdem Willi Haas dazu die Anregung gab, wurden Ende 2007 die Planungen dazu begonnen in Zusammenarbeit mit den o. g. Partnern. So konnte dieser spezielle Naturlehrpfad am 28.08.2009 eröffnet werden. Hier wird Blinden und Sehbehinderten die Natur durch Fühlen, Hören oder Riechen näher gebracht. Es gibt bundesweit nur zwei solcher Lehrpfade!
Die Radwanderer wird es interessieren, dass die Rotbachroute durch die Hühnerheide führt; ebenso der Radwanderweg R21 zwischen Hünxe und Mülheim/Ruhr.
Immer beliebter wird auch in der Hühnerheide das Geocaching, eine Art Schnitzeljagd per GPS. Die Verstecke (Geocaches) werden anhand geographischer Koordinaten im WWW veröffentlicht und können anschließend mit Hilfe eines GPS-Empfängers gesucht werden. Auch die Suche ohne GPS ist mittels genauen Kartenmaterials möglich.
Das Waldgebiet der Hühnerheide ist ein Landschaftsschutzgebiet i. S. des Bundesnaturschutzgesetzes. Das heißt, dass der Charakter dieses Gebietes nicht verändert werden darf (z. B. durch Verschmutzung, Abholzung u. v. m.). So ist es u. a. verboten, Abfälle "wild" zu entsorgen. Hunde dürfen nur auf den Wegen frei laufen, wenn sie sich abrufen lassen; auf sogenannten Trampelpfaden gilt Leinenpflicht (der Jagdberechtigte hat gemäß § 25 Landesjagdgesetz ein Abschussrecht bei wildernden Hunden!). Ebenso darf in einem Landschaftsschutzgebiet nicht campiert oder offenes Feuer entzündet werden. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Forstbehörde und der Kreisjägerschaft sind unbedingt Folge zu leisten!
Besucher sollten stets auf den Wegen bleiben und nicht das Wild in seinen natürlichen Lebensabläufen stören. Auch darf das Jungwild nicht angefasst werden, da es seine Eltern sonst verlassen könnten. Ebenso werden die Tiere durch Lärm, Fotografieren und Filmen gestört oder beunruhigt. Die Hochsitze und Futterplätze dürfen auf keinen Fall betreten werden, denn sie dienen der Wildhege.
Besonderer Rücksichtnahme bedarf es in der Brut- und Setzzeit während der Monate März bis Juni eines Jahres. In diesem Zeitabschnitt bekommen die Waldtiere ihre Jungen und ziehen sie auf. Die Tiere müssen dann besonders geschützt werden.
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